Skip to main content

Vermarktung von Wind- und PV-Anlagen

3 Fragen an Soufian Rami

Direktvermarktung oder doch ein Power Purchase Agreement (PPA)? Soufian Rami aus dem Trading Team der Steag Iqony Group erklärt, was hinter den Vermarktungsoptionen steckt, wo die Unterschiede liegen und wie unser Trading Team Anlagenbetreiber dabei unterstützen kann, die optimale Vermarktungsstrategie für ihre Anlage zu finden.

Soufian Rami 
Green Sales Originator

Welche Vermarktungsmöglichkeiten haben Wind- und Solaranlagenbetreiber? 

Wind- und Solaranlagenbetreiber in Deutschland wollen vor allem eins: den Strom aus ihrer Anlage bestmöglich und wirtschaftlich vermarkten. Dabei gibt es einige Herausforderungen zu meistern. Denn die optimale Vermarktung einer erneuerbaren Energieanlage hängt von zahlreichen Faktoren ab. Dazu zählen wirtschaftliche, technische, regulatorische und strategische Faktoren ab, u.a.

  • EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz)-Förderstatus
  • Anlagengröße, -standort und -technik
  • Abnehmerstruktur

Ein Anlagenbetreiber durchläuft somit bei der Wahl des geeigneten Vermarktungskonzeptes einen strategischen Entscheidungsprozess, welcher sich abhängig von Präferenz und Risikobereitschaft unterschiedlich gestaltet. Das Trading Team der Steag Iqony Group kann bei diesem Prozess unterstützen, um das passende Vermarktungskonzept für die jeweilige Anlagen zu ermitteln.

Die bekanntesten Vertragsmodelle sind die geförderte Direktvermarktung oder Power Purchase Agreements (PPA).

Mehr zu den einzelnen Faktoren

EEG-Förderstatus

Der aktuelle EEG-Förderstatus entscheidet mit darüber, welche Vermarktungsmöglichkeiten den Anlagenbetreibern überhaupt zur Verfügung stehen. So besteht bei EEG-Förderung meist die Pflicht zur Direktvermarktung. Nach Auslaufen der Förderung muss der Strom über andere Wege vermarktet werden. Der EEG-Förderstatus spielt also eine wichtige Rolle. Und insbesondere nach Auslaufen der EEG-Förderung ist es für Anlagenbetreiber von besonderer Bedeutung, das passende „Post-EEG“-Vermarktungsmodell für einen wirtschaftlichen Weiterbetrieb ihrer Anlage zu finden.

Anlagengröße, -standort und -technik

Die Anlagengröße bestimmt, welches Vergütungsmodell zur Anwendung kommt. Der Standort beeinflusst die Prognosegenauigkeit, das Erzeugungsprofil und damit auch die möglichen Vermarktungserlöse. Entscheidend ist außerdem, dass die Anlage den technischen Vermarktungsanforderungen gerecht wird – also eine Fernsteuerbarkeit, Prognosefähigkeit und der Zugang zu Messdaten gegeben ist.

Abnehmerstruktur

Gibt es bereits einen festen Stromabnehmer, z.B. ein Industrieunternehmen, ist der Abschluss eines Onsite- oder Offsite-PPAs möglich. Ist kein direkter Abnehmer vorhanden, ist die Vermarktung über Drittvermarkter notwendig.

Worin unterscheiden sich PPAs und Direktvermarktungsverträge? 

Die Begriffe Power Purchase Agreement und Direktvermarktung beziehen sich auf den Verkauf von Strom, insbesondere aus erneuerbaren Energiequellen, unterscheiden sich jedoch in Struktur, rechtlichem Rahmen und Zielsetzung. 

Direktvermarktungsverträge basieren meist auf dem Marktprämienmodell: Der erzeugte Strom wird über einen Direktvermarkter kurzfristig zu Spotmarktpreisen an der Börse verkauft, und der Anlagenbetreiber erhält zusätzlich eine Marktprämie. Bei dieser Art der Vermarktung sind die Erlöse vom aktuellen Börsenpreis abhängig und können schwanken. Ein PPA hingegen ist ein langfristiger Stromliefervertrag zwischen einem Anlagenbetreiber und einem Abnehmer (z. B. Unternehmen, Stadtwerk oder Industriekunde) mit Fixpreisen und fester Laufzeit (bis zu 10 oder sogar 20 Jahre). Ein PPA ist ein individuell und auf die Bedürfnisse beider Parteien ausgehandelter Vertrag außerhalb gesetzlicher Vorgaben wie dem EEG. PPAs bieten damit die Möglichkeit Strommarktgeschäfte für langfristige Zeiträume abzuschließen. Sie bieten dadurch mehr Planungssicherheit und können vor kurzfristigen Preisschwankungen schützen. Das kann sowohl für Anlagenbetreiber als auch für Abnehmer ein attraktives Modell sein: Betreiber erhalten langfristig abgesicherte Cash-Flows und Industriekunden können sich langfristig mit Grünstrom eindecken. 

Anders als geförderter Strom aus der Direktvermarktung, kommt der Strom aus PPAs als Grünstrom in den Markt und kann Unternehmen dabei helfen, ihre Nachhaltigkeitsziele zu erreichen.

Wesentliche Unterschiede der Vermarktungsmodelle

 

 PPAEEG DirektvermarktungSonstige Direktvermarktung
RechtsgrundlageVertraglich, individuell, außerhalb EEGErneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), verpflichtend ab 100 kW bei EEG-Anlagen, standardisiertErneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), aber ohne Förderung, z.B. Post-EEG-Anlagen, standardisiert/individuell
FörderungKeineMarktprämieKeine
PreisFest oder indexiert (vertraglich)Marktpreis + MarktprämieMarktpreis
LaufzeitLangfristig (5–20 Jahre)Kurzfristig (bis zu 1 Jahr)Kurz- bis mittelfristig (1-5 Jahre)
AbnehmerDirektkunde (Industrie, Versorger)Strombörse via DirektvermarkterFreie Vermarktung, z.B. PPA oder Börse
RisikoMarktpreisrisikonegative Spotmarktpreise reduzieren MarktprämieMarktpreisrisiko

Was macht die Steag Iqony Group zum richtigen Trading-Partner für Wind- und Solaranlagenbetreiber?

Das Trading-Team der Steag Iqony Group versteht sich nicht nur als reiner Vermarkter. Wir verstehen uns als strategischer Partner, der maßgeschneiderte Lösungen und innovative Vermarktungskonzepte bietet und dabei auch „über den Tellerrand hinausschaut“. Im Fokus steht dabei immer die optimale Vermarktung der Kundenanlage. Es ist unser Ziel das volle Potenzial auszuschöpfen. Das notwendige Know-How und die nötige Infrastruktur haben wir seit Langem: Als Lastverteiler und Energiehändler sind wir 24 Stunden am Tag, 7 Tage in der Woche auf unserem Trading-Floor aktiv und können so die Bewirtschaftung jederzeit optimal steuern und flexibel am aktuellen Bedarf sowie den Entwicklungen an den Energie- und Flexibilitätsmärkten orientieren.

Iqony