
Presseinformation am 11. November 2025
Iqony Fernwärme: Neues Tarifmodell für Essen, Gelsenkirchen und Bottrop – 300 Millionen Euro Investitionen
Wärmeversorgungsverträge werden neu gestaltet, Preisstruktur verändert sich
Iqony Fernwärme investiert in die dauerhaft stabile Wärmeversorgung und in die Wärmewende. Dafür stellt das zur Steag Iqony Group gehörende Fernwärme-Unternehmen ab 2026 die Angebote für Essen, Gelsenkirchen und Bottrop neu auf. Vorgesehen ist ein vereinfachtes Tarifmodell mit neuen Preisen und einer angepassten Preisänderungsklausel. Die überwiegend jahrzehntealten Wärmeversorgungsverträge werden vereinheitlicht und durch einen standardisierten Vertrag ersetzt – für ein einheitliches, transparentes System.
Das neue Tarifmodell „Zukunftswärme” gilt ab 1. Januar 2026 und richtet sich an große Wohnungsgesellschaften, an private Abnehmerinnen und Abnehmer sowie öffentliche Liegenschaften und Unternehmen, zum Beispiel aus Industrie, Handel und Gewerbe. Es entfaltet Wirkung für insgesamt rund 120.000 Haushalte. Wesentliche Merkmale sind eine angepasste Preisstruktur und ein einheitlicher Wärmeversorgungsvertrag.
Die teils jahrzehntealten Wärmeversorgungsverträge werden in den nächsten Jahren schrittweise fristgerecht beendet und durch einen standardisierten Vertrag ersetzt. Wichtig zu wissen ist, dass aufgrund unterschiedlicher Vertragslaufzeiten nicht alle Kundenverträge gleichzeitig umgestellt werden. In einigen Fällen greifen die Neuregelungen erst im nächsten Jahrzehnt. Iqony Fernwärme weist darauf hin, dass bei Mieterinnen und Mietern gegebenenfalls höhere Kosten erst zeitlich verzögert wirken.
300 Millionen Euro Investitionen
Parallel zur Umstellung des Tarifmodells investiert Iqony Fernwärme 300 Millionen Euro, um eine stabile Wärmeversorgung zu sichern und die Wärmewende in den drei Städten bis zum Jahr 2030 voranzubringen. Dazu zählen die kontinuierliche Umstellung auf moderne, teilweise dezentrale und nachhaltige Erzeugungstechnologien wie zum Beispiel Wärmepumpen an den Heizwerkstandorten, die Inbetriebnahme neuer Wärmespeicher sowie Netzausbau und -ertüchtigung. In der Folge sichert Iqony Fernwärme eine dauerhaft stabile Wärmeversorgung – unabhängiger von fossilen Brennstoffen und steigenden CO₂-Kosten. Fernwärme bleibt so auch im Vergleich zu anderen Heizmethoden die sichere, klimafreundliche und komfortable Lösung.
Nicht automatisch höhere Preise
Berechnungen zeigen: Es wird zu Preisanpassungen kommen. Die Entwicklung der Kosten ist allerdings abhängig vom bisherigen, individuell gestalteten Vertrag. Im Vergleich zum aktuell gültigen Standardtarif würden bei Anwendung der neuen Preissystematik die Preise rechnerisch für einen typischen Haushalt mit einer Wohnfläche von 70 Quadratmetern um rund fünf Prozent oder etwa 5 Euro im Monat steigen. Das Vergleichsbeispiel basiert auf einer Musterwohnung in einem fernwärmeversorgten Mustermehrfamilienhaus in Essen Nord mit dem Tarif „Zukunftswärme“ im Vergleich zum Standardtarif 12301 (Stand 1.1.2026) mit einer rechnerisch zuzuordnenden Anschlussleistung von 4,5 kW und einem rechnerisch zuzuordnenden Verbrauch von 8.100 kWh.
Bisher hatten viele Kundinnen und Kunden der Iqony Fernwärme individuelle Verträge mit zum Teil unterschiedlichen Konditionen – eine Realität historisch gewachsener Strukturen. Je nach bisherigem Vertrag kann die Anpassung aber auch höher ausfallen: Kundinnen und Kunden, die in der Vergangenheit von erheblich günstigeren Konditionen profitiert haben, müssen mit höheren Kosten rechnen. Für andere wirkt sich das Tarifmodell positiv aus – sie erhalten günstigere Fernwärmepreise als bisher.
Matthias Ohl, Geschäftsführer der Iqony Fernwärme GmbH: „Entscheidend ist: Die neue Struktur macht Preise künftig vergleichbar und nachvollziehbar – und schafft langfristig mehr Stabilität für alle.“
Transparente und überprüfbare Preise sichert zudem eine neue Preisänderungsklausel, die ab 1. Januar 2026 für alle Verträge gilt. Sie regelt, wie sich der Fernwärmepreis in Abhängigkeit von Kosten- und Marktfaktoren entwickelt. Grundlage ist § 24 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV). Die Preisänderungsklausel sorgt dafür, dass Preisanpassungen auf Basis nachvollziehbarer Indizes erfolgen, etwa Energie-, CO₂- und Lohnkosten.
Iqony Fernwärme erfüllt bereits heute die gesetzlichen Vorgaben für 2030
Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) sieht vor, dass Fernwärmeversorger ab dem 1. Januar 2030 Wärme zu einem Anteil von mindestens 30 Prozent aus erneuerbaren Energien, unvermeidbarer Abwärme oder einer Kombination hieraus bereitstellen. Iqony Fernwärme übertrifft diesen Wert bereits heute bei weitem und liegt bei 72 Prozent – dank der Nutzung von biogenem Abfall und unvermeidbarer Abwärme. Das schont die Umwelt und macht die Fernwärme von Iqony besonders zukunftssicher.
Zum einen fallen die künftig weiter steigenden CO₂ -Abgaben dank des klimafreundlichen Mix deutlich weniger stark ins Gewicht. Zum anderen hilft die Fernwärme Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümern bei der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Denn Gebäude, die mit Fernwärme von Iqony beliefert werden, erfüllen die Anforderungen des GEG automatisch.
Weitere Informationen zum neuen Tarifmodell Zukunftswärme stellt die Iqony ab 11. November 2025 unter anderem im Internet sowie im Rahmen einer umfangreichen Kundenkommunikation zur Verfügung: fernwaerme.iqony.energy/zukunftswaerme und fernwaerme.iqony.energy/preisaenderungsklausel