Bekanntmachung
Liebe Bürgerinnen und Bürger der Städte Bergkamen und Werne,
die Iqony GmbH, ein in Essen ansässiges Energieunternehmen, plant am Kraftwerksstandort Bergkamen den Neubau eines Gaskraftwerks, das künftig zunächst mit Erdgas und perspektivisch mit Wasserstoff betrieben werden soll.
Durch den Wechsel von Steinkohle auf den Brennstoff Erdgas werden die lokalen CO2-Emissionen zunächst um rund 50 Prozent reduziert. Bei einem möglichen Einsatz von Wasserstoff als Brennstoff ließen sich diese Emissionen perspektivisch vollständig vermeiden – das Kraftwerk arbeitet dann klimaneutral.
Damit dies möglich wird, muss der Kraftwerksstandort Bergkamen an das bestehende Erdgasfernleitungsnetz der Open Grid Europe GmbH (OGE) angeschlossen werden. Dazu ist der Neubau eines Gasanschlusses erforderlich, der den Kraftwerksstandort mit dem Fernleitungsnetz verbindet.
In den zurückliegenden Monaten wurden verschiedene Trassenvarianten geprüft und in einem ersten Schritt ein Untersuchungsraum identifiziert, innerhalb dessen die Vorzugstrasse verlaufen soll. Im nächsten Schritt geht es nun zunächst darum, innerhalb des Untersuchungsraumes die für das anstehende Planfeststellungsverfahren und die weitere Detailplanung erforderlichen naturschutzfachlichen Kartierungen vorzunehmen. Konkret heißt das:
Um eine möglichst umweltverträgliche Trassenführung festlegen zu können sowie die späteren Baumaßnahmen zur Errichtung des Gasanschlusses so schonend wie möglich vornehmen zu können, erfolgt ab Januar 2025 eine naturschutzfachliche Kartierung der im Untersuchungsraum anzutreffenden Tier- und Pflanzenwelt (Fauna und Flora). Dieser Prozess wird bis Frühjahr 2026 andauern. Mit Blick auf bestimmte zu erfassende Arten (z. B. Fledermäuse) werden die Arbeiten teilweise auch in den Abend- oder Nachtstunden durchgeführt sowie bedarfsweise für begrenzte Zeiträume Hilfsmittel (z. B. Horchkästen für die Erfassung von Fledermäusen, Reusen für den Nachweis von Amphibien) im Untersuchungsgebiet aufgestellt. Der Untersuchungsraum ist in der nachfolgende Karte dargestellt.
Neben der Kartierung von Fauna und Flora werden in einzelnen Bereichen des Untersuchungsraumes auch Vermessungsarbeiten und geotechnische Untersuchungen durchgeführt. Die klassischen Vermessungsarbeiten dienen dem Zweck, das bereits per Drohnenbefliegung erhobene Datenmaterial dort punktuell zu ergänzen, wo sich die Ergebnisse der Befliegung als nicht hinreichend erwiesen haben oder eine Befliegung nur eingeschränkt möglich war; etwa im Umfeld von Hochspannungsmasten.
Die geotechnischen Untersuchungen dienen der Erkundung und Beurteilung der vorhandenen Bodenhorizonte und der Erfassung der bodenkundlichen und geotechnischen Eigenschaften für die weitere Detailplanung der Bauwerke und Bauabläufe. Im Rahmen der geotechnischen Untersuchungen werden vor allem Kleinrammbohrungen zur Festlegung der Bodenschichtenfolge sowie der Gewinnung von Bodenproben eingesetzt. Die Bohrungen werden an einzelnen, ausgewählten Punkten vorgenommen, so dass der Flächenbedarf dieser Vorarbeit gering ist und sich auf einen kleinen Bereich um den Bohransatzpunkt beschränkt. An einzelnen aufwendigen Kreuzungspunkten werden zudem Kernbohrungen durchgeführt, die wichtige Erkenntnisse für die Detailplanung der Kreuzungsbauwerke liefern. Kernbohrungen benötigen einen größeren Flächenbedarf als die Kleinrammbohrungen. Um Flurschäden zu vermeiden, wird die Zuwegung zum Bohrplatz und der Bohrplatz bei Bedarf zeitlich begrenzt befestigt.
Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung wird die Absicht zur Durchführung von Vorarbeiten den betroffenen Eigentümer*innen und Nutzungsberechtigten fristgerecht im Sinne des § 44 Absatz 2 EnWG bekannt gegeben.
Im Zusammenhang mit den oben genannten Vorarbeiten kann ein Betreten von Privatgrundstücken notwendig sein. Eine Inanspruchnahme der Flurstücke erfolgt nur im Rahmen der erforderlichen Vorarbeiten und auf Grundlage des § 44 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Gemäß § 44 Absatz 1 EnWG haben Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte zur Vorbereitung der Planung und der Baudurchführung eines Vorhabens notwendige Vorarbeiten zu dulden. Sollte es im Rahmen der Vorarbeiten wider Erwarten zu Schädigungen kommen, werden diese entsprechend den gesetzlichen Vorgaben in § 44 Absatz 3 EnWG ersetzt.
Ungeachtet dessen setzt die Iqony GmbH bei der Durchführung dieser notwendigen, unvermeidbaren Arbeiten ausdrücklich auf Kooperation und Dialog und möchte mit den Eigentümer*innen und Nutzungsberechtigten transparent zusammenarbeiten.
Von den Vorarbeiten sind folgende Gemarkungen und Flure betroffen, wobei nicht alle Flurstücke gleich intensiv beansprucht werden müssen:
| Gemarkung | Flur(e) |
| Rünthe | 009 |
| Heil | 001, 002, 003, 004, 005 |
| Werne-Stadt | 046, 047, 091, 092, 093 |
Wir bedanken uns vorab bei allen betroffenen Eigentümer*innen und Nutzungsberechtigten für Ihr Verständnis.

