
Projekt Windfarm Lucy
Ein Leuchtturm für die Energiewende – lokal verankert, europaweit gedacht
Windenergie ist unverzichtbar für die nachhaltige und klimafreundliche Stromversorgung von morgen. Mit dem Windpark Lucy bringen wir ein wegweisendes Onshore-Projekt auf den Weg – in enger Kooperation mit Gemeinden, Flächeneigentümer*innen und der Bevölkerung vor Ort. Gemeinsam gestalten wir einen Beitrag zur Energiewende und fördern die regionale Wertschöpfung.
Auf dieser Seite informieren wir Sie regelmäßig über den Projektfortschritt: von der Standortanalyse über Genehmigungsverfahren bis hin zu Bau und Inbetriebnahme. Bleiben Sie auf dem Laufenden – wir sind gerne im Dialog!

Key Facts
Anzahl der geplanten Anlagen | 3 |
Geplanter Anlagentyp | Nordex N149-5,7 |
Geplante Gesamthöhe | 180m |
Installierte Gesamtleistung | rund 17,1 MW |
Erwartete Stromproduktion | 41,869 GWh/Jahr |
Eingesparte CO2-Emissionen | rund 10.460t CO2/Jahr |
Versorgte Haushalte (rechnerisch)* | rund 8.610 |
*Verbrauch in Privathaushalten 2021: 164,35 TWh an 33 800 000 Wohnstandorten, was einem durchschnittlichen Verbrauch von 4 862 kWh/Jahr/Haushalt entspricht
Das Projekt
Iqony Wind France: ein nachhaltiger Partner für die regionale Entwicklung von Windkraft
Dank des hohen Windkraftpotentials im Departement Aisne und Frankreichs politischem Engagement für die Energiewende, begannen wir 2014 mit der Planung der Realisierung von Windkraftanlagen in dieser Region.
Das erste Windprojekt, die „Ferme Éolienne des Onzes Muids“, wurde in den Gemeinden Bernot und Hauteville erfolgreich umgesetzt. Daraufhin wurden weitere Projekte entwickelt, die derzeit auf die erforderlichen Umweltgenehmigungen warten, um gebaut und in Betrieb genommen zu werden.
Seit über 10 Jahren ist Iqony Wind France in den Gemeinden der Communautés de Communes du Val de l’Oise sowie der Thiérache Sambre et Oise tätig.
Meilensteine des Windkraftprojekts Lucy
Die Planung des Windparks Lucy begann 2017 mit ersten Gesprächen mit den Lokalvertretern der Gemeinde Ribemont. Der offizielle Startschuss für die Projektentwicklung fiel 2022 mit der positiven Beschlussfassung des Gemeinderates.
Wie bei all unseren Projekten fanden während der Studien- und Entwicklungsphase regelmäßige Austausche mit den gewählten Vertretern von Ribemont, staatlichen Behörden, Umweltgutachtern, Grundstückseigentümern und Betreibern der Projektfläche statt.
Die eingeleiteten Abstimmungsmaßnahmen
Da sich das Projekt in der Umsetzungsphase befindet, wurde eine neutrale und unabhängige Beratungsstelle mit der Organisation von Konsultationsmaßnahmen beauftragt, um alle Interessengruppen rechtzeitig über den Projektfortschritt zu informieren.
Es wurden Gespräche mit lokalen und regionalen Vertretern geführt, um das Projekt vorzustellen und erste Fragen zu klären. Zusätzlich wurde ein Projektkomitee gegründet, das den Vertretern der Region das Vorhaben näherbrachte und deren Anliegen beantwortete. Schließlich fand eine partizipative Bürgerveranstaltung statt, um die lokale Bevölkerung direkt einzubinden und aktiv anzusprechen.
Alle Ergebnisse dieser Konsultationen stehen als Dokumente der Öffentlichkeit zur Verfügung. Sobald die Umweltstudien und Expertisen abgeschlossen sind, wird eine umfassende Projektpräsentation verfügbar sein.
Projekt Zeitplan
Frühe Gespräche mit Vertreter*innen der lokalen Politik legten den Grundstein für die Projektidee und prüften die grundsätzliche Akzeptanz in der Region.
Mit dem zustimmenden Votum der Gemeinde wurde ein wichtiger Meilenstein erreicht – das Projekt erhielt politisches Rückendeckung für die weitere Entwicklung.
Start umfangreicher Fachgutachten, u. a. zu Windverhältnissen, Schall, Schattenwurf, Artenschutz und Netzanschluss – als Grundlage für die Projektplanung und spätere Genehmigungsunterlagen.
Detaillierte Bewertung des aktuellen Zustands vor Ort: Landschaft, Umwelt, Nutzungskonflikte – für eine standortangepasste und verträgliche Planung.
Im laufenden Jahr wird eine umfassende UVP durchgeführt, bei der die Auswirkungen des Projekts auf Natur, Artenvielfalt und Mensch sorgfältig geprüft und bewertet werden.
Nach der Einreichung des Umweltgenehmigungsantrags beginnt eine Prüfphase. Diese erlaubt das Ergänzen von Daten und den weiteren Austausch mit lokalen Akteuren. Am Ende der Prüfphase folgt eine gesetzlich vorgeschriebene öffentliche Anhörung.
Bei dem Zeitplan handelt es sich um den aktuellen Stand. Im Projektverlauf werden wir den Zeitplan regelmäßig aktualisieren.
Allgemeine Fragen zu Windparks
Für jedes Projekt wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. So können durch die verschiedenen Gutachten und Untersuchungen potenzielle Beeinträchtigungen des Wohlbefindens der Bevölkerung, ihrer Gesundheit und ihrer Sicherheit vermieden werden.
- Die künstliche Nutzung von Böden ist sehr marginal. Am Ende ihrer Lebensdauer werden die Anlagen eines Windparks - einschließlich aller Fundamente - abgebaut und das Gelände muss wieder in seinen ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden1.
- Die landwirtschaftlichen Flächen, auf denen ein Windpark errichtet wird, bleiben vollständig landwirtschaftlich nutzbar, mit Ausnahme der Flächen, die für die Wege und Plattformen verwendet werden, die den Zugang zu den Windkraftanlagen ermöglichen.
Windkraftanlagen und Viehzucht sind durchaus miteinander vereinbar.
- 83,2 % der Onshore-Windparks befinden sich in landwirtschaftlich genutzten Gebieten.
- 21 % befinden sich in der Nähe von Rinderzuchtbetrieben, 16 % in der Nähe von gemischten Ackerbau- und Viehzuchtbetrieben.- Nachdem der Windpark Quatre Seigneurs (Loire-Atlantique) und seine angeblichen Auswirkungen auf zwei nahegelegene Milchviehbetriebe in die Medien gelangt waren, wurden unabhängige Studien und Gutachten durchgeführt, ohne einen kausalen Zusammenhang herzustellen.
- Die Rückmeldungen aus europäischen Ländern zeigen, dass es eine friedliche Koexistenz zwischen Windparks und Nutztieren gibt1.
1Quelle: „L'éolien en milieu agricole“ (Windenergie in der Landwirtschaft)
Was wissen Sie darüber?
Die Windkraftbranche ist sich der Bedenken bewusst und hat eine interne Arbeitsgruppe eingerichtet, die diese Fragen verfolgt und eine angemessene Konzertierung durchführt, wobei sie alle auffordert, sich auf die wissenschaftlichen Gutachten zu beziehen, die auf der Website der ADEME verfügbar sind
- Die Nationale Agentur für Gesundheitssicherheit (ANSES) überwacht die Auswirkungen von Windenergieanlagen, insbesondere die Auswirkungen auf den Lärm. Die Hauptlärmquelle ist aerodynamischen Ursprungs und hängt mit der Reibung der Rotorblätter in der Luft und den Turbulenzen zusammen, die durch ihre Bewegung entstehen1.
- Ein Windpark muss die Vorschriften über die Lärmemissionen2 an Wohnhäusern einhalten, d. h. eine maximale Lärmemission von 5 Dezibel am Tag und 3 Dezibel in der Nacht.
Die ausführliche Dokumentation finden Sie hier.
- Infraschall stellt Schall mit einer Frequenz von weniger als 20 Hz dar. Windkraftanlagen erzeugen Infraschall in einer Höhe, die mit dem natürlichen Infraschall vergleichbar ist, was hauptsächlich daran liegt, dass sie dem Wind ausgesetzt sind. Der so erzeugte Infraschall ist im Vergleich zum Infraschall in unserer gewohnten Umgebung gering. Tatsächlich kommt Infraschall in unserer Umgebung natürlich vor. Sie können durch natürliche Phänomene wie Donner oder den Wind, der durch die Bäume streicht, sowie durch zahlreiche künstliche Quellen im Zusammenhang mit den täglichen Aktivitäten der Menschen (Straßenverkehr, Waschmaschinen usw.) erzeugt werden.
1Quellen:
Gesundheitliche Auswirkungen des von Windkraftanlagen erzeugten Lärms
Exposition gegenüber Niederfrequenzen und Infraschall von Windparks
2Die Emergenz ist die gemessene Differenz zwischen dem Restlärm (ohne Windturbinen) und dem Umgebungslärm (mit Windturbinen).
- Durch Studien und Untersuchungen vor Ort, die von unabhängigen Naturschutzexperten über einen Zeitraum durchgeführt werden, der alle Jahreszeiten abdeckt, können Beeinträchtigungen der natürlichen Umwelt und der biologischen Vielfalt vermieden werden.
- Die Studien zielen insbesondere darauf ab, Unfälle mit Zugvögeln, Greifvögeln und Fledermäusen zu begrenzen, indem z. B. Windkraftanlagen nicht in Hauptflugkorridoren oder in ausreichendem Abstand zu Hecken aufgestellt werden.
- Die technologische Entwicklung ermöglicht die Einbeziehung von Zäunen und vielen anderen Methoden, um mögliche Auswirkungen noch weiter zu reduzieren: Zäune für Windkraftanlagen während der Hauptaktivitätszeiten von Fledermäusen, automatische Erkennungssysteme zur Vermeidung von Kollisionen, Scheuchsysteme etc.
Wussten Sie schon?
Die Windkraftbranche wird von der Ligue de Protection des Oiseaux (LPO), der ADEME und dem Ministère de la Transition Écologique (Ministerium für den ökologischen Übergang) begleitet. Diese Partnerschaften haben zu deutlichen Fortschritten bei der Koexistenz von Windenergie und Vogelwelt geführt.
- Die Errichtung von Windkraftanlagen wird durch zahlreiche Vorschriften geregelt, die den Respekt vor der Landschaft und die Erhaltung ihrer Homogenität fördern.
- Umweltverträglichkeitsprüfungen zeigen die visuellen Auswirkungen von Windkraftanlagen unter verschiedenen Wetterbedingungen und aus unterschiedlichen Blickwinkeln. Sie ermöglichen die Erstellung von Karten, Fotomontagen und Analysen (visuelle Sättigung, Ko-Sichtbarkeiten, visuelle Einflüsse usw.), die im Rahmen von Abstimmungsprozessen und der öffentlichen Anhörung für alle zugänglich sind.
- Die Reduzierung der Sättigung berücksichtigt zahlreiche Daten und passt sich an jedes Gebiet an, indem sie die landschaftliche Einbettung und die Erhaltung von Atemzonen fördert.
Der Wert einer Immobilie ist multifaktoriell. Er setzt sich aus objektiven Kriterien zusammen, die durch Windkraftanlagen nicht beeinträchtigt werden (z.B. Energieeffizienz, Lage, Zugänglichkeit, Helligkeit, Nahversorgung usw.), und aus subjektiven Kriterien, bei denen die Anwesenheit von Windkraftanlagen einen Einflussfaktor darstellen kann. So ist es schwierig, statistische Daten zu finden, die die Auswirkungen der Präsenz von Windkraftanlagen auf den Immobilienmarkt belegen.
- Laut der im Juni 2022 erschienenen ADEME-Studie zur Analyse der Preisentwicklung von Immobilien in der Nähe von Windparks ist der statistisch nachweisbare Einfluss bei Häusern, die weniger als 5 km von einer Windkraftanlage entfernt liegen, sehr gering. Über diese Entfernung hinaus sind die Auswirkungen gleich null.
- Ohne ausschließen zu wollen, dass es Sonderfälle gibt, in denen Windkraftanlagen einen stärkeren Einfluss haben, zeigt die Analyse, dass diese Sonderfälle äußerst gering sind.
- Die Studie kommt auch zu dem Schluss, dass das häufig erwähnte Phänomen der „unverkäuflichen Güter“ „keinen statistisch beobachtbaren und erst recht keinen massiven Charakter haben kann“.
- France Renouvelables, Observatoire de l'éolien 2023
- Richtig/Falsch über Onshore-Windkraftanlagen des Ministeriums für den ökologischen Übergang
- Windkraft-Survival-Kit: 11 Anhaltspunkte zur Windenergie von France Renouvelables
- Paroles d'élus (2023) : Bürgermeister, die sich für die Entwicklung der Windenergie und der erneuerbaren Energien in den Gebieten engagieren
Haben Sie Fragen zum Projekt Lucy? Wir beantworten sie!
Iqony Wind Frankreich
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