
Windprojekt Blanc Pignon – Ribemont (02)
Ein Projekt in enger Zusammenarbeit mit der Region
Das Windparkprojekt Blanc Pignon begann 2014 nach ersten Gesprächen mit den Vertretern der Gemeinde Ribemont. Die positive Entscheidung des Gemeinderats markierte den offiziellen Start der Entwicklung. Von Anfang an setzten wir auf offenen Dialog und transparente Kommunikation: Wir standen im Austausch mit den lokalen Behörden, der Bevölkerung, staatlichen Stellen, Umweltexperten sowie den Eigentümern und Betreibern des vorgesehenen Projektgebiets.
Umwelt, Landschaft und lokale Interessen im Fokus
Zwischen 2017 und 2020 führten unabhängige Experten umfassende Studien durch, die sich mit Windverhältnissen, Flora und Fauna, Geologie, Landschaft und Geräuschentwicklung befassten. Die Ergebnisse bestätigten die Eignung des Standorts für den Bau eines Windparks. Auf Grundlage dieser Erkenntnisse entwickelten wir ein Projekt, das die Region so wenig wie möglich beeinträchtigt. Dazu gehören ein Standort entlang landwirtschaftlicher Wege, ein Abstand von mehr als 720 Metern zu den nächsten Wohnhäusern, ein Betrieb mit Geräuschmanagement zur Einhaltung der Lärmgrenzwerte sowie ein Abschaltprogramm während der Aktivitätszeiten von Fledermäusen.

Technische Merkmale
Anzahl der Anlagen | 4 |
Vorgesehene Modelle | Enercon E138, Vestas V136 oder vergleichbare Typen |
Maximale Höhe (Flügelspitze) | 180m |
Installierte Gesamtleistung | 16,8 MW (4x4,2MW) |
Geschätzte Jahresproduktion | 41,97 GWh/an |
Vermeidene CO₂-Emissionen | 12 590 Tonnen pro Jahr (Basis: 300g/kWh) |
Abgedeckter Stromverbrauch | 8 970 Haushalte |
Quelle: CRE (Commission de Régulation de l’Énergie), „Observatoire des marchés de détail de l’électricité et du gaz naturel“: Durchschnittlicher Haushaltsverbrauch 2016: 150,1 TWh auf 32.078.000 Anschlüsse, entspricht 4.679 kWh/Jahr pro Haushalt
Voraussichtlicher Zeitplan
Beginn der Gespräche über die mögliche Entwicklung eines Windparkprojekts am Standort Blanc Pignon. Erste Standortanalysen und Abstimmungen mit lokalen Akteuren.
Übermittlung der Unterlagen für die Umweltgenehmigung des Projekts. Beginn der offiziellen Genehmigungsphase mit Fokus auf den Schutz von Umwelt, Arten und Landschaft.
Vorstellung des Projekts für die lokale Bevölkerung und die Gemeindevertreter. Transparente Information über den Stand der Planung, die Technologie, Umweltaspekte und Beteiligungsmöglichkeiten.
Sprechstunden des Untersuchungskommissars:
| Mittwoch, 21. Februar 2024 | 9 h – 12 h | Rathaus Ribemont |
| Dienstag, 27. Februar 2024 | 15 h – 18 h | Rathaus Ribemont |
| Samstag, 9. März 2024 | 9 h – 12 h | Rathaus Ribemont |
| Freitag, 15. März 2024 | 10 h – 13 h | Rathaus Ribemont |
| Donnerstag, 21. März 2024 | 15 h – 18 h | Rathaus Ribemont |
Die offizielle Genehmigung für das Projekt wurde erteilt.
Start der Bauarbeiten für den Windpark Blanc Pignon
Mehr erfahren
Für jedes Projekt wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. So können dank verschiedener Gutachten und Untersuchungen mögliche Beeinträchtigungen des Komforts, der Gesundheit und der Sicherheit der Bevölkerung vermieden werden.
Die Versiegelung von Böden ist sehr gering. Am Ende ihrer Lebensdauer werden die Windkraftanlagen eines Windparks – einschließlich aller Fundamente – abgebaut und der Standort muss wiederhergestellt werden.
Die landwirtschaftlichen Flächen, auf denen ein Windpark errichtet wird, bleiben vollständig bebaubar, mit Ausnahme der Flächen, die für Wege und Plattformen genutzt werden, die den Zugang zu den Windkraftanlagen ermöglichen.
Windparks und Tierhaltung sind problemlos vereinbar. 83,2 % der Windparks in Frankreich liegen in landwirtschaftlichen Gebieten, 21 % in der Nähe von Rinderbetrieben und 16 % bei Mischbetrieben. Nach Berichten über angebliche Auswirkungen eines Windparks auf Milchviehbetriebe wurden unabhängige Studien durchgeführt, die keinen ursächlichen Zusammenhang feststellen konnten. Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern zeigen ebenfalls, dass Windparks und Nutztiere gut zusammenleben können (Quelle: France Renouvelables).
Die Windenergiebranche nimmt Sorgen ernst und arbeitet mit Fachgremien und der ADEME zusammen. Die nationale Gesundheitsbehörde ANSES überwacht insbesondere die Geräuschemissionen von Windkraftanlagen. Hauptquelle des Geräuschs ist die Aerodynamik – das Strömungsgeräusch der Rotorblätter. Gesetzlich vorgeschrieben ist die Einhaltung von Grenzwerten: maximal 5 Dezibel über dem Umgebungslärm am Tag und 3 Dezibel in der Nacht. Infraschall (unter 20 Hz) wird von Windkraftanlagen in sehr geringen Mengen erzeugt – vergleichbar mit natürlichen Quellen wie Wind in Bäumen oder Gewitter sowie alltäglichen Geräuschen wie Verkehr oder Haushaltsgeräten.
Unabhängige Experten führen über alle Jahreszeiten hinweg Studien durch, um Auswirkungen auf Natur und Biodiversität zu vermeiden. Dazu gehören Maßnahmen wie die Vermeidung von Standorten in Zugvogelrouten, ausreichende Abstände zu Hecken sowie technische Lösungen wie Abschaltungen während der Aktivitätszeiten von Fledermäusen, automatische Erkennungssysteme und Abschreckungstechniken.
Die Branche arbeitet eng mit der Ligue de Protection des Oiseaux (LPO), der ADEME und dem Umweltministerium zusammen, um den Schutz der Vogelwelt weiter zu verbessern.
Für die Planung werden detaillierte Analysen erstellt, darunter Karten, Fotomontagen und Sichtbarkeitsstudien. Ziel ist es, die Landschaft zu respektieren und eine harmonische Integration der Anlagen sicherzustellen.
Der Wert einer Immobilie hängt von vielen Faktoren ab – wie Energieeffizienz, Lage, Infrastruktur und Lichtverhältnissen. Die Präsenz von Windkraftanlagen kann subjektiv wahrgenommen werden, hat aber laut einer Studie der ADEME (2022) nur einen sehr geringen statistischen Einfluss auf Immobilienpreise innerhalb von 5 km Entfernung. Darüber hinaus ist kein Effekt messbar. Das oft genannte Phänomen „unverkäuflicher Immobilien“ konnte statistisch nicht bestätigt werden.
