Nachhaltigkeit
Einkauf und das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Verantwortung für Mensch und Umwelt
Der Einkauf spielt eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung von Nachhaltigkeit und sozialer Verantwortung im Unternehmen. Mit dem neuen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wird diese Verantwortung noch weiter gestärkt und wir sind dazu verpflichtet, unsere Lieferketten auf mögliche Risiken für Mensch und Umwelt zu überprüfen.
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zielt darauf ab, Menschenrechtsverletzungen, Umweltschäden und andere negative Auswirkungen entlang der gesamten Lieferkette zu verhindern. Wir müssen zukünftig sicherstellen, dass unsere Zuliefer*innen und Partnerunternehmen ebenfalls nachhaltige Praktiken einhalten.
Im Einkauf bedeutet dies, dass wir verstärkt darauf achten müssen, woher Produkte und Rohstoffe stammen. Es ist wichtig, dass die Hersteller*innen und Lieferant*innen ethische Standards einhalten, wie zum Beispiel faire Arbeitsbedingungen, angemessene Bezahlung und den Schutz der Umwelt.
Mit unserem Verhaltenskodex möchten wir unsere Mitarbeiter*innen und Geschäftspartner*innen zu eigenverantwortlichem Handeln ermutigen und Orientierung in der täglichen Arbeit bieten, die auf die Konformität sowie den gesellschaftlichen, kulturellen und sozialen Normen und Werten zielt.
Wir haben uns das Ziel gesetzt, gemäß den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, unsere Verantwortung für unsere Lieferketten stets gerecht zu werden.
Wir bekennen uns zur Achtung der Menschenrechte und Einhaltung umweltrechtlicher Pflichten in unserem Geschäftsbereich und innerhalb unserer Lieferketten.
Die menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltsprozesse sind in unserer Geschäftsstrategie verankert. Sie ist von großer Bedeutung bei allen Unternehmensentscheidungen. In der Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte und Umweltstandards haben wir dargelegt, wie wir die Anforderungen aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz umsetzen.