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Teilnahme an  aktuellen Ausschreibungen

Chancen in einem grenzenlosen Markt nutzen

Die Beteiligung an aktuellen Ausschreibungen bietet Unternehmen eine einzigartige Möglichkeit, in einem erweiterten Marktumfeld zu wachsen und sich neuen Herausforderungen zu stellen. Diese öffentlichen Beschaffungsverfahren ermöglichen den fairen Wettbewerb und die Vergabe von Verträgen für eine breite Palette von Produkten und Dienstleistungen

Europaweite Ausschreibungen müssen in der Regel von öffentlichen Auftraggebern durchgeführt werden, die innerhalb der Europäischen Union (EU) oder im EWR-Raum (Europäischer Wirtschaftsraum) ansässig sind und bestimmte Schwellenwerte überschreiten. Diese Schwellenwerte variieren je nach Art des Auftrags und müssen bei der Durchführung von öffentlichen Beschaffungen beachtet werden.

Die EU-Richtlinien zur öffentlichen Auftragsvergabe, wie die Richtlinie 2014/24/EU über die öffentliche Auftragsvergabe, legen die Kriterien fest, wann eine europaweite Ausschreibung erforderlich ist. Die folgenden Institutionen und Organisationen müssen europaweite Ausschreibungen durchführen:

Öffentliche Auftraggeber*innen
Dies können staatliche Behörden, kommunale Verwaltungen, öffentliche Unternehmen oder andere staatliche Einrichtungen sein, die bestimmte Dienstleistungen, Bauprojekte oder Lieferungen beauftragen möchten. Diese müssen die Schwellenwerte überschreiten, um die europaweite Ausschreibungspflicht auszulösen.

Sektorenauftraggeber*innen
Dies sind Einrichtungen im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung, die Dienstleistungen oder Lieferungen in diesen Sektoren bereitstellen. Auch sie müssen europaweite Ausschreibungen durchführen, wenn die Schwellenwerte überschritten werden. Iqony gehört zu diesem Kreis.

Einrichtungen im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich
Für bestimmte Aufträge im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich gelten spezielle Vorschriften, die europaweite Ausschreibungen erfordern.

Die Durchführung von europaweiten Ausschreibungen dient dem Grundsatz der Wettbewerbsförderung, Transparenz und Fairness bei öffentlichen Auftragsvergaben. Dies ermöglicht Unternehmen aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten und EWR-Ländern, sich gleichermaßen um Aufträge zu bewerben und ihr Know-how und ihre Leistungen anzubieten.

Es ist wichtig, die jeweils geltenden rechtlichen Bestimmungen und Schwellenwerte zu beachten, da diese sich ändern können und von Land zu Land unterschiedlich sein können. Bei Unsicherheiten sollten sich potenzielle Auftraggeber an die nationalen Vergabestellen oder Rechtsexpert*innen wenden, um genaue Informationen zu erhalten.

Aktuelle Veröffentlichung/Bekanntmachung

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